Fördermittelberatung

 

Liebe Leserin, lieber Leser,

da der Förderjungle sehr groß, unübersichtlich und ständig veränderlich ist, sind hier nur die aktuell wichtigsten Programme genannt.

Bei der Erstellung eines energetischen Gebäudegutachten und baulichen Planungen werden die zu dem Ausstellungszeitpunkt aktuellen Programme berücksichtigt.

Gerne beantworte ich Ihnen Ihre Fragen rund um die Fördermittelmöglichkeiten.

 

 

Die KfW-Förderprogramme die im energetischen Gebäudegutachten Berücksichtigung finden sind:

  • Energieeffizient Sanieren Kredit Effizienzhaus Nr. 151
  • Energieeffizient Sanieren Kredit Einzelmaßnahmen Nr. 152
  • Energieeffizient Sanieren Zuschuß Nr. 430
  • Energieeffizient Sanieren Sonderförderung Nr. 431
  • Energieeffizient Bauen Kredit Nr. 153
  • Erneuerbare Energien - Standard+Premium Nr. 270+271/281
  • Wohnraum Modernisieren Nr. 141
  • Altersgerecht Umbauen Kredit Nr. 155
  • Altersgerecht Umbauen Zuschuß Nr.455
  • Wohneigentumsprogramm Nr. 124
  • Wohneigentumsprogramm Nr. 134

Bei energetischen Förderprogrammen fordert die KfW von einem/er Sachverständigen eine Bestätigung der Richtigkeit der beantragten energetischen Maßnahmen bei Antragstellung und nach Ausführung .

Ein Sachverständiger im Sinne der Förderrichtlinien ist ein im Bundesprogramm "Vor-Ort-Beratung" oder vom Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. zugelassener Energieberater oder eine nach § 21 Energieeinsparverordnung (EnEV2009) ausstellungsberechtigte Person.

Mehr Informationen finden Sie auf der KfW-Internetseite.

 

 

Die BAFA-Förderprogramme, die im energetischen Gebäudegutachten Berücksichtigung finden sind:

  • Vor-Ort-Beratungsförderung
  • Marktanreizprogramm zur Förderung von Solarthermie, Biomasse und Wärmepumpen

Mehr Informationen finden Sie auf der BAFA-Internetseite.

 

 

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die förderpolitischen Aktivitäten zur Energiepolitik im Land NRW in dem Programm progres.nrw gebündelt. Teil dieses Programms ist die Richtlinie zur Förderung der Rationellen Energieverwendung, der Regenerativen Energien und des Energiesparens, die nunmehr auch die Förderung der Nah- und Fernwärme berücksichtigt.

 

Mehr Informationen finden Sie auf der progres.nrw-Internetseite.

 

 

Die EOR (Effizienz Offensive Energie) Rheinland Pfalz ist eine Landesförderungsstelle an der TU-Kaiserslautern, die folgende Förderprogramme anbietet:

  • hochenergieeffiziente Neubauten
  • hochenergieeffiziente Altbausanierungen
  • energetische Dachsanierungen inkl. Installation einer Photovoltaikanlage

Mehr Informationen finden Sie auf der EOR-Internetseite.

 

 

Sie möchten Kontakt zu mir aufnehmen? Hier können Sie mir schreiben oder mich anrufen.