Energieberatung BAFA

Warum Energieberatung, Gutachten und Baubegleitung?

 

Damit

  • ein funktionierendes Gebäudegleichgewicht nicht zerstört wird
  • Sie nicht in eine Schimmelpilzfalle sanieren
  • die Maßnahmen sinnvoll und für SIE wirtschaftlich sind
  • Mythen und Sagen durch die Gesetze der Bauphysik ausgeschaltet werden
  • "Was lohnt sich?" - durch Berechnung der Wirtschaftlichkeit festgestellt wird
  • Sie vor Beginn eine individuelle "Diagnose" haben - denn die Gebäude sind so unterschiedlich wie wir Menschen

 

Meine Tätigkeit spart Ihnen viel Energie, Geld und bewahrt Sie vor Sanierungsschäden.

 

 

 

Um in der Beraterliste des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) aufgenommen werden zu können und zu bleiben, müssen folgende Anforderungen der Richtlinie "Vor-Ort-Beratung" erfüllt sein:

 

Antragsberechtigt:

  • Ingenieur/In und Architekt/In, die durch ihre bisherige berufliche Tätigkeit oder zusätzliche Fortbildungsmaßnahmen die notwendigen speziellen Fachkenntnisse erworben haben.
  • Absolventen "Gebäudeenergieberater/In (HWK)"
  • Meister/In und Techniker/In der Fachrichtung Hochbauwesen oder Haustechnik HKL nur mit mind. 200 h Zusatzausbildung+Prüfung

 

Unabhängige Beratung:

Der/die Energieberater/In müssen unterschreiben, daß sie eine produktunab-

hängige Beratung durchführen und keinerlei Gelder (Provisionen oder ähnlichem) von Firmen erhalten.

Mindestprojekte pro Jahr:

Der/die Energieberater/In sind verpflichtet mindestens 1 Energieberatung nach der BAFA-Richtlinie pro Jahr durchzuführen.

Durchführung und Bericht:

In der Richtlinie "Vor-Ort-Beratung" ist der Gegenstand der Förderung, Art und Umfang der Zuwendung, Durchführung und Mindestanforderung an den Bericht geregelt, an die sich der/die Energieberater/In zwingend halten muß.

 

Weiter Informationen finden Sie auf der BAFA-Internetseite.

 

 

 

Sie möchten Kontakt zu mir aufnehmen? Hier können Sie mir schreiben oder mich anrufen.